Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Personalvermittlung

Präambel

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der pioneers4partner GmbH (im Folgenden „pioneers4partner“ genannt) und dem Vertragspartner (im Folgenden „Kunde“ genannt) hinsichtlich einer umfassenden Personalberatung bzw. -vermittlung. Die pioneers4partner erbringt Dienstleistungen in Form von Beratung, Umsetzung, Coaching und Betreuung für seine Kunden.
Die in diesem Vertrag verwendeten männlichen Bezeichnungen dienen ausschließlich der besseren Lesbarkeit und gelten für alle Geschlechter.

§1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen pioneers4partner und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, pioneers4partner stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
pioneers4partner behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Angaben von Gründen zu ändern. Die neuen AGB werden dem Kunden in geeigneter Weise übermittelt. Die neuen AGB gelten als vereinbart, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Der Widerspruch bedarf der Schriftform. Der Kunde wird in der Mitteilung auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen seiner Untätigkeit gesondert hingewiesen.

§ 2 Leistungsgegenstand

Im Rahmen der umfassenden Personalberatung bzw. -vermittlung führt pioneers4partner die Organisation und Durchführung der Dienstleistung im Einzelnen sowie deren sach- und ordnungsgemäße Erledigung in eigener Regie und Verantwortung aus. Details der zu erbringenden Dienstleistung werden in einem separaten Personalberatungsvertrag schriftlich vereinbart.
pioneers4partner und der Kunde verpflichten sich, die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und die übrigen Bestimmungen zum Schutze der Persönlichkeitsrechte Dritter im Rahmen der Zusammenarbeit einzuhalten.

§3 Preise & Zahlungsbedingungen

Der Erfolg von pioneers4partner ist in dem Moment geschuldet, indem zwischen dem Kunden und dem von pioneers4partner präsentierten Kandidaten ein Vertrag jeglicher Art – angestellt, auf selbständiger Basis oder über Dritte – unterzeichnet und somit geschlossen wurde. Zu diesem Zeitpunkt hat pioneers4partner den Anspruch auf sein Honorar. Gleiches gilt, wenn der Kunde die Daten des Kandidaten einem Dritten übergeben und dieser ihn eingestellt hat.
Das Honorar beläuft sich auf 25% des Bruttojahresgehalts inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, aller Sonderzahlungen, Gratifikationen und sonstiger geldwerter Vorteile des Mitarbeiters. Als Grundlage für die Berechnung, stellt der Kunde pioneers4partner den geschlossenen Arbeitsvertrag zur Verfügung, aus dem das Bruttojahresgehalt inkl. sonstiger Vergütungen hervorgeht.
Diese Regelung gilt auch noch 12 Monate nach Kündigung des Beratervertrages. Sollte somit ein Kandidat innerhalb von 12 Monaten auf der eigentlich vorgesehenen Position oder auf einer anderen neuen für ihn angedachten Position einen Vertrag jeglicher Art – angestellt oder selbständiger Basis oder über Dritte – unterzeichnen, ist das Honorar ebenfalls fällig.
Eine Rückvergütung des Honorars im Falle eines Nichtantritts oder einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb der Probezeit ist ausgeschlossen.
Sonstige Kosten, die aus dem Personalberatungsvertrag entstehen, werden nach vorheriger Absprache und Genehmigung mit dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Sollten im Zuge eines persönlichen Interviews beim Kunden für den Kandidaten Reisekosten oder Spesen anfallen, so trägt der Kunde diese.
Soweit mit dem Kunden nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung durch pioneers4partner. Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen und mit Zugang der Rechnung ohne Abzug sofort fällig. Bei allen Preisen handelt es sich um Netto-Preise, die sich um die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöhen.
Der Kunde hat nach Erhalt einer Rechnung bis zu 14 Tage Zeit Einwendungen gegen die Rechnung schriftlich geltend zu machen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
Der Kunde kommt mit der Zahlung der Forderung der pioneers4partner ohne gesonderte Mahnung in Verzug, wenn er die Zahlung nicht binnen 14 Tagen nach Rechnungszugang und Fälligkeit an pioneers4partner leistet.
pioneers4partner ist berechtigt, alle einem Kunden in Rechnung gestellten fälligen Forderungen und Gutschriften miteinander zu verrechnen, auch wenn diese auf verschiedenen Vertragsverhältnissen mit dem Kunden beruhen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Aufrechnungserklärung bedarf. Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen gegenüber pioneers4partner aufrechnen. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur bei unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von pioneers4partner anerkannten Forderungen zu.

§4 Haftung

pioneers4partner haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von pioneers4partner der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Die Höhe der Haftung für sämtliche daraus entstehende Schäden ist ferner auf einen maximalen Betrag von insgesamt 1.000.000 Euro pro Kalenderjahr begrenzt.
Eine weitergehende Haftung von pioneers4partner besteht nicht.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Verkäufers
pioneers4prtner haftet für das Auswahlverschulden, jedoch nicht für fehlende Eigenschaften oder Qualifikationen des Kandidaten, für fehlende Qualität oder Güte der Arbeitsleistung sowie für die schriftlichen oder mündlichen Angaben des Kandidaten.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Kunde die Beweislast für ein Verschulden von pioneers4partner trägt. Eine weitergehende Haftung seitens pioneers4partner besteht nicht.
Sämtliche Haftungsansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund verjähren nach 12 Monaten, nachdem der Geschädigte Kenntnis von dem Anspruch begründenden Umständen erlangt hat. Ausgenommen sind die Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schädigungen, Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie aus unerlaubter Handlung. Hier gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

§5 Vertraulichkeit

Pioneers4partner und der Kunde verpflichten sich, über vertrauliche Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, den Inhalt jeglicher gegenseitiger Verträge sowie über diese Bedingungen, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages.
Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind sämtliche Informationen (ob schriftlich, elektronisch, mündlich, digital verkörpert oder in anderer Form), die von einem der Vertragsparteien oder einem mit der Vertragspartei im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen offenbart werden. Als Vertrauliche Informationen gelten insbesondere:

• Geschäftsgeheimnisse, Produkte, Herstellungsprozesse, Know-how, Erfindungen, geschäftliche Beziehungen, Geschäftsstrategien, Businesspläne, Arbeitsergebnisse, Finanzplanung, Personalangelegenheiten, digital verkörperte Informationen (Daten)

• Jegliche Unterlagen und Informationen, die Gegenstand technischer und organisatorischer Geheimhaltungsmaßnahmen sind und als vertraulich gekennzeichnet oder nach der Art der Information oder den Umständen der Übermittlung als vertraulich anzusehen sind

• das Bestehen dieser Vereinbarung und ihr Inhalt.
Keine vertraulichen Informationen sind folgende und ausgenommen:

• die der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren oder dies zu einem späteren Zeitpunkt ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht werden

• die bereits vor der Offenlegung und ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht nachweislich bekannt waren

• die ohne Nutzung oder Bezugnahme auf vertrauliche Informationen selber gewonnen wurden

• die einer der Parteien von einem berechtigten Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht übergeben oder zugänglich gemacht werden

• die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen
Sollte einem Vertragspartner einer dieser Offenlegungsgründe bekannt sein, wird er die Gegenpartei umgehend darüber informieren.

Eine Weitergabe von Kandidatenunterlagen oder Informationen durch den Kunden an Dritte ist unzulässig. Wird ein Vertrag zwischen Dritten und dem Kandidaten, aufgrund der von pioneers4partner zur Verfügung gestellten und ohne Einverständnis von pioneers4partner weitergegebenen Informationen geschlossen, verpflichtet sich der Kunde, das vereinbarte Honorar zu entrichten.
§5 Datenschutz und Datensicherheit
pioneers4partner erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Pioneers4partner schützt die ihrem Zugriff unterliegenden Systeme gegen unbefugte Kenntnisnahme, Speicherung, Veränderung sowie sonstige nicht autorisierte Zugriffe oder Angriffe, gleich welcher Art, durch Personen oder sonstige Dritte. Hierzu ergreift pioneers4prtner die nach dem neuesten Stand bewährter Technik geeigneten Maßnahmen in erforderlichem Umfang, insbesondere zum Schutz gegen Viren und sonstige schadhafte Programme oder Programmroutinen, außerdem sonstige Maßnahmen zum Schutz seiner Einrichtung, insbesondere zum Schutz gegen Einbruch.
Die Vertragsparteien sichern zu, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten. pioneers4partner und seine Vertragspartner werden in einem separaten Beratungsvertrag sich nochmals vertraglich zur Einhaltung der Datenschutzvorschriften bzw. des Datengeheimnisses verpflichtet.
Die Weitergabe vertraulicher und personenbezogener Daten an Dritte, ist nur nach vorheriger Genehmigung der anderen Vertragspartei gestattet. In diesem Falle sichert pioneers4partner bzw. der Kunde zu, den benannten Dritten ebenfalls auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften bzw. des Datengeheimnisses zu verpflichten.
Die Vertragsparteien sind zu regelmäßiger Datensicherung im erforderlichen Umfang verpflichtet. Sie haben zudem die notwendigen technischen und organisatorischen Anforderungen gem. der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu erfüllen. Soweit die konkrete Abwicklung einer Dienstleistung es erforderlich machen, werden die Parteien eine gesonderte Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO unterzeichnen.
Sollte zwischen dem Kunden und dem von pioneers4partner angebotenen Kandidaten kein Vertrag jeglicher Art zustande kommen, verpflichtet sich der Kunde unverzüglich alle ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen an pioneers4partner zu übergeben bzw. datenschutzkonform zu löschen (elektronische Dokumente) oder zu vernichten (Papierdokumente)
Die Parteien informieren sich bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen bezüglich der zur Verfügung gestellten Daten, insbesondere im Falle des Verlustes von Daten und unbefugten technischen Zugriffen oder Datendiebstahl.

§6 Vertragslaufzeit / Kündigung

Mit Unterzeichnung des Beratervertrages verpflichtet sich pioneers4partner zur ordnungsgemäßen Erbringung seiner Dienstleistung. Der Vertrag kann, sofern im Personalberatungsvertrag keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde, von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Diese Kündigungsmöglichkeit gilt, soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, sowohl hinsichtlich einzelner beauftragter Leistungen als auch hinsichtlich des Vertragsverhältnisses als Ganzem. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt beiden Parteien offen.
Davon unberührt bleibt das Recht der Parteien, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden. Dies gilt, wenn der andere Vertragspartner wesentliche Bestimmungen und Regelungen des Vertrages nicht einhält und die beanstandeten Mängel nicht binnen einer gesetzten angemessenen Frist ab schriftlicher Abmahnung behoben werden, sofern der Mangel von der Vertragspartei zu vertreten ist.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§7 Gerichtsstand

Sämtliche Erklärungen, sowie Nebenabreden, Abänderungen und Ergänzungen vertraglicher Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§126 Abs. 1 BGB, Abs. 2). Dies gilt auch für die Aufhebung und Änderung dieser Schriftformklausel. Der Vorrang von individuellen mündlichen Vertragsabreden zwischen den Parteien nach Vertragsschluss (§ 305b BGB) bleibt hiervon unberührt.
Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften, einschließlich einzelner Bestimmungen, berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Erfolg soweit wie möglich erreicht. Dies gilt auch im Falle von Vertragslücken.
pioneers4partner kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf ein nach § 15 AktG verbundenes Unternehmen übertragen. Der Kunde kann die Ansprüche, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an Dritte nur abtreten, wenn pioneers4partner vorher schriftlich zustimmt. § 354a HGB bleibt unberührt.
Auf diesen Vertrag ist das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden. Erfüllungsort ist der Standort der Leistungserbringung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und pioneers4partner ist, soweit rechtlich zulässig, der Geschäftssitz der pioneers4partner, Mainz.
Der Geschäftssitz der pioneers4partner ist ebenfalls Erfüllungsort für die Zahlungspflichten des Kunden.

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